Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit s.g. integrierte Versorgungsverträge zwischen Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern abzuschließen.
Diese Verträge bieten den Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen eine Vielzahl von Vergünstigungen die weit über das übliche Maß der Regelversorgung hinausgehen.
Die integrierte Versorgung bedeutet nicht nur ein Mehr an Service sondern steht vor allem für eine erheblich verbesserte Versorgungsqualität die durch externe Prüfung regelmäßig überwacht wird.
Auf den folgenden Seiten haben wir die Inhalte und den Leistungsumfang den Ihre Krankenkasse für Sie mit uns vereinbart hat ausführlich dargestellt.